Zeit & Geld

Ersttermin

Inhalte
-ausführliche Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte)
-medizinischer Status
-Ernährungsstatus
-Hormonstatus, wenn indiziert
-Auswertung bereits vorhandender Befunde
-Untersuchung
-ggf. Bioresonanzanalyse zur weiteren Diagnostik
-Puls- und Zungediagnostik nach TCM (traditionelle chinesische Medizin)
-Ausarbeitung des Therapieplanes

Dauer und Kosten
Untersuchung und Anamnesegespräch dauern ca. 1 Stunde. Danach werden alle vorliegenden Informationen und Befunde ausgewertet und der Therapieplan erstellt. Dieses nimmt noch einmal ca. 2 Stunden Zeit in Anspruch. In dieser Zeit ist die Anwesenheit der Patient:innen nicht erforderlich.
Das Honorar für den Ersttermin beträgt 180,- € incl. der oben genannten Leistungen.
Für weitere Informationen zum Ersttermin klicken Sie bitte hier.

Behandlungskosten
Notwendigkeit und Bedarf an Behandlungen sind von Patient:in zu Patient:in individuell verschieden. In einem Fall ist vielleicht die Einnahme eines Tees oder eines homöopathischen Mittels angezeigt, im nächsten ein Ernährungsplan oder der Ausgleich von Mängeln, in anderen Fällen bedarf es einer Kombination aus verschiedenen Maßnahmen oder einer Serie von Akupunktur- oder Craniocacral-Behandlungen. Damit gestalten sich die Behandlungskosten auch von Fall zu Fall ganz unterschiedlich.
Die einzelnen Behandlungen, ihre Dauer und Kosten werden ausführlich mit Ihnen besprochen, sobald der Therapieplan vorliegt.

Privat versicherte Patient:innen
erhalten eine Rechnung, die sich am GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) orientiert. Finden mehrere aufeinander folgende Behandlungen oder eine länger andauernde Therapie statt, werden Sammelrechnungen erstellt.
Die privaten Krankenkassen erstatten nach verschiedenen Leistungstabellen.  Auch bei Zusatzversicherungen gibt es unterschiedliche Zuzahlungen. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld selbst, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten übernimmt. Meine Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Versicherung zu begleichen.

Selbstzahler:innen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung grundsätzlich nicht, sie sind von den Patienten selbst zu tragen.
Behandlungskosten beim Heilpraktiker können teilweise auch steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Wichtige Hinweise:
Fest vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Werktag-Stunden vorher abgesagt werden. Dann wird der Termin selbstverständlich kostenfrei storniert oder ein Ersatztermin angeboten. Kurzfristig abgesagte und nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.