Zeit & Geld

Ersttermin ca 1 Std., er beinhaltet:                                                                                         180,00 €
-ausführliche Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte)
-medizinischen Fragebogen
-Ernährungsfragebogen
-Hormonfragebogen, wenn indiziert
-Auswertung bereits vorhandender Befunde
-Untersuchung
– Bioresonanzanalyse, wenn indiziert
-Puls- und Zungediagnostik nach TCM (traditionelle chinesische Medizin)
-Ausarbeitung des Therapieplanes

Behandlungstermin  je nach Dauer und Aufwand, 30 Min ca.                                    75,00-80,00 €

Kurztermin, z.B. Injektion                                                                                    nach Aufwand/Material

Beratungen per Telefon, Email u.ä. Medien                                                              nach Zeitaufwand

Für besonderen Aufwand wie beispielsweise Tapes, Injektions- oder andere Materialien können weitere Kosten anfallen.
therapieplan, Behandlungsdauer und -Kosten werden ausführlich mit Ihnen besprochen und richten sich ausschließlich nach der Notwendigkeit im Therapieverlauf.

Privat versicherte Patienten
erhalten eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Finden mehrere aufeinander folgende Behandlungen oder eine länger andauernde Therapie statt, werden Sammelrechnungen erstellt.
Die privaten Krankenkassen erstatten nach verschiedenen Leistungstabellen.  Auch bei Zusatzversicherungen gibt es unterschiedliche Zuzahlungen. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld selbst, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten übernimmt. Meine Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Versicherung zu begleichen.

Selbstzahler
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung grundsätzlich nicht, sie sind vom Patienten selbst zu tragen. Das Behandlungshonorar ist nach jeder Behandlung  in bar zu zahlen.
Behandlungskosten beim Heilpraktiker können teilweise auch steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Für Selbstzahler gibt es auf Verlangen Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt

Wichtige Hinweise:
Fest vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Werktag-Stunden vorher abgesagt werden. Dann wird der Termin selbstverständlich kostenfrei storniert oder ein Ersatztermin angeboten. Kurzfristig abgesagte und nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.